Gästebeitrag Cuxhaven

Überblick über Beitrag, Zonen, Zeiten und Nutzen

 

Gästebeiträge 2024

je Übernachtung und Person Kurzone I Kurzone II
Saison A 3,80 € 3,00 €
Saison B 3,00 € 2,60 €

Kurzone I: Döse einschl. Grimmershörn bis Berndhardstraße, Duhnen, Sahlenburg
Kurzone II: Altenbruch, Berensch-Arensch (WDL Dünenhof), Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Grimmershörn ab Bernhardstraße bis Cuxhaven-Zentrum.

Saison A: 01.01.–07.01 | 01.04.–31.10. | 25.12.–31.12.
Als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.

 

Wofür ist der Gästebeitrag?

  • Beseitigung von Flut- und Sturmschäden 
  • Strandreinigung
  • Hundestrände – Bereitstellung und Reinigung
  • ca. 300 Sitzmöglichkeiten im Strandbereich 
  • Sanitäranlagen – Bereitstellung und Reinigung
  • Ausschilderung von ca. 200 km Radwege 
  • Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege 
  • ca. 1000 LKW Ladungen Sand für die Strände – jedes Frühjahr
  • Pflege der Grünanlagen mit Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze 
  • Einsatz von Rettungsschwimmern und Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten 
  • Anschaffung und Instandhaltung von Booten und Rangerfahrzeugen
  • Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet 
  • Investitionen in die Bäderlandschaft von Cuxhaven
  • kostenlose Flyer und Informationsbroschüren 
  • kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc. 
  • ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr 
  • zahlreiche Sportveranstaltungen u. v. m.

 

Wer ist vom Gästebeitrag befreit?

  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Cuxhaven aufhalten.
  • Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen. 
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. 
  • Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet. 
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“). 
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und /oder ein "B". 

Kontakt

WDL DÜNENHOF gGmbH
In den Dünen 2-4
27476 Cuxhaven
Tel.: +49 4723 7123-0
Mail:

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